Generalstaatsanwalt rügt fehlerhafte Graffiti-Ermittlungen gegen SPD-Politiker
Interner Kritik an der Staatsanwaltschaft im Menden-Fall - Generalstaatsanwalt rügt fehlerhafte Graffiti-Ermittlungen gegen SPD-Politiker
Der Generalstaatsanwalt in Hamm kritisiert Ermittler aus Arnsberg in umstrittenem Graffiti-Fall. Der Generalstaatsanwalt in Hamm hat einen Ermittler der Staatsanwaltschaft Arnsberg wegen des Vorgehens in einem umstrittenen Graffiti-Fall scharf kritisiert. Im Rahmen des Verfahrens waren die Wohnungen eines jungen SPD-Politikers sowie der Eltern eines Bekannten durchsucht worden, nachdem in der Nähe einer CDU-Veranstaltung mit Friedrich Merz Graffiti aufgetaucht waren. Mittlerweile räumen die Behörden ein, dass bei den Ermittlungen verfahrensrechtliche Fehler begangen wurden.
Der Fall nahm seinen Anfang, als in der Nähe eines Veranstaltungsorts, an dem der damalige CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz sprechen sollte, Graffiti entdeckt wurden. Die Behörden reagierten mit Razzien in der Wohnung des SPD-Nachwuchspolitikers und bei den Eltern eines Freundes. Beide Betroffene wehrten sich gerichtlich gegen die Durchsuchungen – und setzten sich damit durch.
Der Generalstaatsanwalt in Hamm sah später keine dringende Notwendigkeit für ein sofortiges Einschreiten. Stattdessen hätte die zuständige Staatsanwältin die Akten vor der Genehmigung der Razzien gründlicher prüfen müssen. Trotz einer gerichtlichen Anordnung vom vergangenen Sommer wurden zwei USB-Sticks und ein Notizbuch dem jungen Politiker erst kürzlich zurückgegeben – ein Widerspruch zu früheren Aussagen der Staatsanwaltschaft Arnsberg aus dem September.
Unterdessen befinden sich ein Laptop und Sprühdosen, die bei dem jungen Mann beschlagnahmt wurden, weiterhin in Polizeigewahrsam. Der Bericht des Generalstaatsanwalts benennt zwar Versäumnisse in den Ermittlungen, geht jedoch nicht auf mögliche politische oder öffentliche Reaktionen in Nordrhein-Westfalen ein.
Die Kritik des Generalstaatsanwalts macht deutlich, dass der Fall fehlerhaft bearbeitet wurde. Beweismaterial wurde länger einbehalten, als rechtlich zulässig war, und die Durchsuchungen wurden später für unrechtmäßig erklärt. Das Vorgehen der Ermittler bleibt zwar weiter in der Diskussion, weitere offizielle Konsequenzen wurden jedoch bisher nicht angekündigt.
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