BGH-Urteil: Deutsche Bank muss 112 Millionen Euro an Postbank-Aktionäre zahlen
BGH verwirft Deutsche Bank's Beschwerde im Postbank-Streit - BGH-Urteil: Deutsche Bank muss 112 Millionen Euro an Postbank-Aktionäre zahlen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen langjährigen Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank beendet. Im Mittelpunkt des Streits stand ein Übernahmeangebot aus dem Jahr 2010, das die Kläger als unangemessen im Zeitpunkt und in der Höhe bewerteten. Mit seinem endgültigen Urteil wies der BGH die Revision der Deutschen Bank zurück und bestätigte damit ein früheres Urteil zugunsten der klagenden Aktionäre.
Der Fall nahm seinen Anfang, nachdem die Deutsche Bank 2010 die Mehrheit an der Postbank übernommen hatte. Dreizehn ehemalige Aktionäre argumentierten, die Bank hätte ihr Übernahmeangebot bereits 2008 unterbreiten müssen, als sie bereits faktisch die Kontrolle innehatte. Damals lag der Aktienkurs der Postbank bei 57,25 Euro – deutlich höher als die später angebotenen 25 Euro pro Aktie.
Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hatte zunächst zugunsten der Aktionäre entschieden und die Deutsche Bank zur Zahlung der Preisdifferenz verurteilt. Die Bank legte Revision ein, doch der BGH wies diese zurück und bestätigte das OLG-Urteil. Zudem ließ das höchste deutsche Zivilgericht keine weiteren Rechtsmittel zu, womit das Verfahren nun abgeschlossen ist.
Die Deutsche Bank hatte ihr finanzielles Risiko zuvor bereits durch Vergleichszahlungen mit anderen Klägern verringert. Die verbleibende Entschädigungssumme inklusive Zinsen beläuft sich auf rund 112 Millionen Euro. Die Bank teilte jedoch mit, dass das Urteil keine Auswirkungen auf die Finanzzahlen für 2025 oder das laufende Jahr habe.
Mit der Entscheidung des BGH endet ein jahrelanger juristischer Streit um die Übernahme der Postbank. Die Deutsche Bank muss nun die Entschädigung von 112 Millionen Euro zahlen, hatte die finanziellen Risiken aber bereits durch frühere Vergleiche begrenzt. Der Fall bestätigt, dass das Übernahmeangebot früher hätte erfolgen müssen – und zwar zu einem deutlich höheren Aktienkurs.
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