Heino unterstützt entlassenen Feuerwehrmann – und entfacht Debatte um Meinungsfreiheit
Halil KramerHeino unterstützt entlassenen Feuerwehrmann – und entfacht Debatte um Meinungsfreiheit
87-jähriger Schlagerstar Heino gerät in Streit um entlassenen Feuerwehrmann
Der 87-jährige deutsche Sänger Heino hat sich mit einem Auftritt in die wachsende Kontroverse um einen abberufenen Feuerwehrmann eingemischt. In Bad Belzig trat er zur Unterstützung von Richard Mänder auf, der seine offiziellen Ämter verlor, nachdem er bei einer Meisterschaftsveranstaltung eine umstrittene Version der Nationalhymne gespielt hatte. Das Konzert zog Feuerwehrleute aus mehreren Regionen an und befeuerte die Debatte über Meinungsfreiheit und disziplinarische Maßnahmen.
Auslöser des Streits war Richard Mänder, Feuerwehrmann und Veranstalter, der bei einer Feuerwehrmeisterschaft Heinos Aufnahme der deutschen Nationalhymne aus den 1970er-Jahren abspielte. Die Version umfasste alle drei Strophen – die heute selten gesungen werden – was bei einigen Teilnehmern auf Kritik stieß. Mänder hatte den Titel von YouTube bezogen und für die Eröffnungsfeier genutzt.
Der Deutsche Feuerwehrverband reagierte mit der Abberufung Mänders aus allen Juryfunktionen. Die Verantwortlichen begründeten den Schritt damit, dass die Werte der Organisation gewahrt werden müssten. Mänder hingegen wirft vor, unfair an den Pranger gestellt und ohne faire Anhörung verurteilt worden zu sein.
Heinos Manager Helmut Werner kündigte daraufhin ein Solidaritätskonzert an, um Mänder eine "zweite Chance" zu geben. Der Sänger präsentierte vor einem Publikum – darunter Feuerwehrleute aus Sachsen und Thüringen – Klassiker wie Blaue Enzian, Rosamunde und Karamba, Karacho, ein Whisky. Werner wies Kritik zurück, Heinos Engagement habe politische Untertöne, und betonte, es gehe ausschließlich um Unterstützung.
Das Konzert hält die Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit präsent, eine Wiedereinsetzung Mänders ist jedoch nicht in Sicht. Während die anwesenden Feuerwehrleute ihre Solidarität zeigten, bleibt der Verband bei seiner Haltung. Der Fall bleibt vorerst ungelöst und wirft Fragen zu Disziplinarverfahren und den Grenzen persönlicher Äußerungen in offiziellen Funktionen auf.






