Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländische Firma zurück
Margit AtzlerZoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländische Firma zurück
Deutsche Zollbehörden haben 20.000 Cannabissamen an ein niederländisches Unternehmen zurückgegeben, nachdem sie diese im August 2025 beschlagnahmt hatten. Die Sendung im Wert von zehntausenden Euro wurde bei einer Routinekontrolle nahe der niederländischen Grenze im Kreis Viersen einbehalten. Später bestätigten die Beamten, dass die Samen legal eingeführt werden durften.
Die Beschlagnahmung der Samen erfolgte Anfang August 2025, als Zollbeamte die Lieferung an der Grenze überprüften. Nach deutschem Recht gelten Cannabissamen als Vermehrungsmaterial und dürfen daher legal importiert werden.
Es folgte eine Untersuchung durch den Zoll und die Staatsanwaltschaft. Nach Prüfung des Falls entschieden die Behörden, dass die Samen an den Eigentümer zurückgegeben werden mussten. Das niederländische Unternehmen, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist, nahm die Sendung am 22. Oktober 2025 beim Zollamt in Krefeld in Empfang.
Die Rückgabe der 20.000 Samen beendet eine zweimonatige Ermittlung. Deutsche Vorschriften erlauben den Import von Cannabissamen, sofern sie nicht für den unerlaubten Anbau bestimmt sind. Das niederländische Unternehmen kann nun seine Handelstätigkeiten mit der zurückerhaltenen Lieferung wieder aufnehmen.






