Zoll deckt massive Arbeitsrechtsverstöße in sechs Betrieben auf
Zollbeamte in Münster haben bei einer Reihe unangekündigter Kontrollen zahlreiche Verstöße gegen Arbeitsrecht aufgedeckt. In sechs Betrieben im Kreis Borken wurden nicht gemeldete Beschäftigte, fehlende Unterlagen sowie Verstöße gegen den Mindestlohn festgestellt. Die Behörden bezeichneten die Ergebnisse als alarmierend.
Neun Mitarbeiter des Hauptzollamts Münster führten die Überprüfungen in fünf Gastronomiebetrieben und einem Taxiunternehmen durch. Ziel war es, durch die Bekämpfung illegaler Beschäftigungspraktiken für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.
Im ersten Restaurant entdeckten die Prüfer einen 68-jährigen Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis. In einem zweiten Betrieb stellten sie einen weiteren Mitarbeiter ohne legalen Aufenthaltsstatus fest, zwei Beschäftigte, die nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet waren, sowie einen Arbeiter, der unter dem Mindestlohn bezahlt wurde.
In einem dritten Lokal arbeiteten Mitarbeiter schwarz, während in zwei weiteren Betrieben die Vorlage von Ausweisdokumenten verweigert wurde. Ein Arbeitnehmer weigerte sich zudem, mit den Ermittlern zusammenzuarbeiten, woraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde.
Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit, zeigte sich erschüttert über das Ausmaß der Verstöße. Die Kontrollen sollten ehrliche Unternehmen vor unfairem Wettbewerb durch solche schützen, die Arbeitsgesetze ignorieren.
Die Aktion legte weitverbreitete Missachtung von Arbeitsvorschriften offen. Mehrere Fälle werden nun weiter untersucht, darunter mögliche Bußgelder oder juristische Schritte. Die Behörden betonten, dass solche Kontrollen fortgesetzt werden, um Arbeitnehmer und gesetzestreue Arbeitgeber zu schützen.






