Neue Kölner Stadträte zwischen Millionenhaushalt und Kritik an ihren Entschädigungen
Halil KramerNeue Kölner Stadträte zwischen Millionenhaushalt und Kritik an ihren Entschädigungen
Neu gewählte Stadträtinnen und Stadträte in Nordrhein-Westfalen bereiten sich auf ihren Amtsantritt vor, wobei der Kölner Rat Anfang November erstmals zusammentreten soll. Die Vertreter verwalten erhebliche Haushalte – etwa den 6,5-Milliarden-Euro-Plan Kölns – doch geraten zunehmend auch ihre eigenen Aufwandsentschädigungen in die Kritik. Reformforderungen werden lauter, vorangetrieben von Persönlichkeiten wie Christiane Martin, Fraktionsvorsitzende der Grünen in der Stadt.
Die Entschädigungen für Ratsmitglieder in Nordrhein-Westfalen unterliegen strengen Vorgaben der Verordnung über die Entschädigung kommunaler Mandatsträger. Die Zahlungen richten sich nach Stadtgröße und Funktion, mit Zuschlägen für Ausschussvorsitzende oder Fraktionsspitzen. In Blankenheim (Kreis Euskirchen) liegen die vollen Sitzungsgelder bei 234,60 Euro, die teilweisen bei 127,50 Euro. Haltern am See zahlt 377,40 Euro (voll) bzw. 255 Euro (teilweise). Größere Städte gewähren höhere Beträge: In Recklinghausen sind es 499,80 Euro (voll) und 387,60 Euro (teilweise), in Dortmund steigen die Sätze auf 642,60 Euro bzw. 530,40 Euro. Zum Vergleich: Münchner Stadträte erhalten deutlich mehr – 3.244 Euro als Grundbetrag, stellvertretende Fraktionsvorsitzende 4.819 Euro und Fraktionsvorsitzende sogar 6.398 Euro.
Kritiker monieren, das aktuelle System mangele es an Transparenz – besonders, nachdem Kölner Ratsmitglieder im vergangenen Jahr kurz vor wichtigen Abstimmungen umfangreiche Unterlagen erhalten hatten. Gleichzeitig schreiten Großprojekte wie der Ausbau der Ost-West-Achse der Straßenbahn voran, die möglicherweise unter oder über dem Rhein verlaufen soll und größtenteils aus Bundes- und Landesmitteln finanziert wird. Die Debatte um die Entschädigungen steht nun neben der Frage, wie die Ratsmitglieder mit solchen weitreichenden Entscheidungen umgehen.
Die neuen Mandatsträger sehen sich sofort mit dem Druck konfrontiert, die Reform der Aufwandsentschädigungen voranzutreiben – parallel zur Bewältigung des umfangreichen Kölner Haushalts. Angesichts der Bundes- und Landesförderung für Infrastrukturprojekte bleibt ihre finanzpolitische Kontrollfunktion entscheidend. Jede Änderung der Entschädigungsregeln müsste sich an der bestehenden nordrhein-westfälischen Verordnung und der einwohnerabhängigen Stafflung orientieren.






