Grundsteuer in Essen: Gericht verzögert Hebesätze für 2026 durch neues Urteil
Margit AtzlerGrundsteuer in Essen: Gericht verzögert Hebesätze für 2026 durch neues Urteil
Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze für Essen im Jahr 2026 verzögert. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sieht vor, dass die Bewertungen schrittweise erfolgen, während die rechtlichen Konsequenzen geprüft werden. Grundstückseigentümer erhalten zwar Anfang nächsten Jahres vorläufige Bescheide, weitere Anpassungen werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.
Am 4. Dezember 2025 entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen über differenzierte Bewertungsmaßstäbe für die Grundsteuer. Obwohl das Urteil Essen betrifft, ist es noch nicht rechtskräftig. Die Behörden müssen nun die Auswirkungen prüfen, bevor die endgültigen Sätze bestätigt werden können.
Die vorläufigen Grundsteuerbescheide werden am 3. Februar 2026 verschickt. Änderungen, die nach dem 3. Dezember 2025 beantragt wurden, könnten in diesen ersten Dokumenten jedoch noch nicht berücksichtigt sein. Die Stadt plant, am Folgetag, dem 4. Februar 2026, einen berichtigten Bescheid zu versenden.
Auch die Gebührenbescheide werden im Februar 2026 verschickt, davon sind die Verzögerungen bei der Grundsteuer jedoch nicht betroffen. Ein endgültiger Steuerbescheid, der rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten könnte, wird voraussichtlich später im Jahr eintreffen. Aufgrund der hohen Nachfrage könnte der telefonische Support nach dem 3. Februar nur eingeschränkt verfügbar sein.
Die Verzögerung bedeutet, dass Grundstückseigentümer in Essen im Laufe des Jahres 2026 mehrere Bescheide erhalten werden. Während die vorläufigen Bewertungen Anfang Februar eintreffen, werden die endgültigen Steuersätze erst nach einer weiteren rechtlichen Prüfung feststehen. Rückwirkende Anpassungen könnten dennoch ab Jahresbeginn gelten.






