Gericht wehrt Klage von Paragliding-Club gegen Windrad im Sauerland ab
Halil KramerParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht wehrt Klage von Paragliding-Club gegen Windrad im Sauerland ab
Paragliding- und Drachenseglerclub in NRW scheitert mit Klage gegen Windrad im Hochsauerlandkreis
Ein Paragliding- und Drachenseglerverein in Nordrhein-Westfalen hat den Rechtsstreit gegen den Bau einer geplanten Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Clubs ab und urteilte, dass das Projekt dessen Betrieb nicht gefährde.
Der Verein hatte argumentiert, die rund 550 Meter von seinem Startplatz entfernte Anlage werde unzumutbare Einschränkungen für die Flüge mit sich bringen. Zudem stelle die Konstruktion ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko für die Piloten dar.
Das OVG sah dies anders und fand keine Belege dafür, dass der Windpark die Existenz des Clubs bedrohe. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Flugbetrieb bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde wie gewohnt fortgesetzt werden könne. Zudem bestätigten sie, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei.
Offizielle Statistiken, wie viele Windräder in den vergangenen fünf Jahren in der Nähe aktiver Paragliding- oder Drachenfliegerclubs in Deutschland genehmigt wurden, gibt es nicht.
Mit dem Urteil kann der Windpark nun wie vorgesehen gebaut werden. Die Entscheidung zwingt den Verein, seine Aktivitäten an den Betrieb der Anlage anzupassen. Der Fall zeigt die anhaltende Herausforderung, erneuerbare Energien und lokale Freizeitinteressen in Einklang zu bringen.






