Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Klagen von Gleitschirmfliegern
Halil KramerDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Notantrag gegen neue Windräder - Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Klagen von Gleitschirmfliegern
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark
Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab und urteilte, dass die Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für den Vereinsbetrieb darstellen. Damit kann das Projekt mit sechs Windrädern in der Nähe von Meschede wie geplant voranschreiten.
Der Verein betreibt eines der meistfrequentierten Fluggelände der Region mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr. Er hatte argumentiert, die Windräder würden gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flugaktivitäten einschränken. Der Windpark liegt in einer ausgewiesenen Energiezone gemäß dem Landesentwicklungsplan.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde sicher möglich seien. Zwar bestätigten die Richter die bestehenden Sicherheitsvorschriften – etwa das Flugverbot bei Windstärken über 30 Kilometern pro Stunde –, doch sahen sie keine ausreichenden Belege für die Befürchtungen des Vereins, dass es bei höheren Geschwindigkeiten zu gefährlichen Turbulenzen komme.
In seiner Begründung verwies das Gericht zudem darauf, dass der Verein im Genehmigungsverfahren für den Windpark ordnungsgemäß angehört worden sei. Die Entscheidung ebnet den Weg für das Sechs-Turbinen-Projekt, wann genau mit dem Bau begonnen wird, steht jedoch noch nicht fest.
Mit der Abweisung der einstweiligen Verfügung kann der Windpark bei Meschede nun wie geplant realisiert werden. Das Urteil bestätigt, dass die Anlagen den Verein nicht zur Einstellung des Betriebs zwingen werden, auch wenn Piloten bei stärkerem Wind mit gewissen Einschränkungen rechnen müssen. Die Zukunft der Flugaktivitäten hängt damit weiterhin von den bestehenden Sicherheitsregeln ab – nicht von neuen rechtlichen Hürden.






