EU-Datengesetz in Deutschland: Warum die Umsetzung noch auf sich warten lässt
Margit AtzlerEU-Datengesetz in Deutschland: Warum die Umsetzung noch auf sich warten lässt
Deutschlands Umsetzung des EU-Datengesetzes bleibt ungewiss
Obwohl die EU-Datenverordnung seit dem 12. September 2025 in Kraft ist, steht ihre Durchsetzung in Deutschland weiterhin in den Sternen. Ohne ein verabschiedetes nationales Umsetzungsgesetz fehlen klare innerstaatliche Richtlinien. Behörden bezeichnen das Gesetz bis auf Weiteres als "Papiertiger", solange keine weiteren Schritte folgen.
Das EU-Datengesetz ist zwar seit Wochen für alle Mitgliedstaaten verbindlich, doch Deutschland hat sein Datengesetz-Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedet. Die Vorlage muss noch vom Bundestag und Bundesrat gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten kann – und zwar einen Tag nach ihrer offiziellen Verkündung.
Nach dem geplanten System wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Anlaufstelle für die Einhaltung der Vorschriften fungieren und erhält gleichzeitig erweiterte Durchsetzungsbefugnisse. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bleibt hingegen für den Datenschutz in der Privatwirtschaft zuständig und behält sein bestehendes Bußgeldsystem nach der DSGVO für entsprechende Verstöße bei.
Die Strafen bei Nichteinhaltung richten sich nach Schwere des Verstoßes und Unternehmensgröße. Sie können bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder einen Festbetrag von 50.000 Euro betragen. Die Datenschutzbehörden der Länder verlieren jedoch einen Großteil ihrer bisherigen Kompetenzen, da die Aufsicht künftig beim BfDI liegt.
Die praktischen Auswirkungen des Datengesetzes in Deutschland hängen entscheidend von der Verabschiedung des nationalen Gesetzes ab. Sobald dies geschehen ist, übernehmen die BNetzA und der BfDI erweiterte Verantwortlichkeiten. Bis dahin bleiben Unternehmen im Unklaren über die Durchsetzung und mögliche Sanktionen.






