Bottrop rüstet sich mit 24 Notfall-Informationspunkten gegen Krisenfälle
Angelina ReinhardtBottrop rüstet sich mit 24 Notfall-Informationspunkten gegen Krisenfälle
Die Stadt Bottrop hat 24 Notfall-Informationspunkte (NIP) eingerichtet, um auf mögliche Stromausfälle und Versorgungsengpässe zu reagieren. Diese Stellen werden im Ernstfall von Ehrenamtlichen und Mitarbeitenden besetzt, um Bürgerinnen und Bürgern wichtige Unterstützung und Orientierung zu bieten.
Jeder NIP befindet sich an zentralen öffentlichen Gebäuden wie Feuerwehrwachen, Krankenhäusern, Polizeistationen und Schulen. Sie sind deutlich mit einem roten Schild und Strandfahnen mit der Aufschrift „Notfall-Informationspunkt“ gekennzeichnet.
Die Informationspunkte nehmen vor Ort Notrufmeldungen entgegen und leiten diese per Funk an die Leitstelle weiter. Zudem versorgen sie die Bevölkerung mit entscheidenden Informationen und Verhaltenshinweisen. Allerdings dienen sie nicht als Unterkünfte oder Versorgungsstellen – die Bürgerinnen und Bürger müssen daher wichtige Vorräte zu Hause und in ihren Fahrzeugen bereithalten.
Das Personal für die NIPs stammt aus den Reihen der Freiwilligen Feuerwehr, Hilfsorganisationen und kommunaler Mitarbeitender. Rund 160 städtische Beschäftigte haben sich bereits bereit erklärt, im Notfall den nächstgelegenen NIP zu unterstützen. Jeder Standort wird mit mindestens drei Kräften besetzt sein.
Am 20. September findet eine Großübung statt, bei der die Einsatzbereitschaft aller 24 NIPs getestet wird. Sämtliche Punkte werden für die Übung vollständig eingerichtet und personell besetzt. Die rechtliche Grundlage für die NIPs bildet § 28 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).
Die Notfall-Informationspunkte sind nun einsatzbereit und können bei Bedarf aktiviert werden. Die anstehende Übung soll ihre Wirksamkeit bestätigen und das Personal auf mögliche Einsätze vorbereiten. Die Bevölkerung wird daran erinnert, eigene Notfallvorräte anzulegen, da die NIPs primär der Informationsvermittlung und nicht der Versorgung dienen.






