Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot verliert erneut vor Gericht - Ulrike Guérot scheitert endgültig mit Klagen gegen ihre Uni-Entlassung
Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot hat eine weitere juristische Schlacht gegen die Universität Bonn um ihre Entlassung verloren. Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte ein früheres Urteil, wonach ihre Kündigung rechtmäßig war. Die Entscheidung bedeutet einen weiteren Rückschlag in ihrem langjährigen Streit mit der Hochschule.
Die Universität Bonn hatte Guérot erstmals im Februar 2023 entlassen. Als Begründung wurde Plagiatsvorwürfe in einem Buch genannt, das sie während ihres Bewerbungsverfahrens verwendet hatte. Das Arbeitsgericht Bonn hatte ihre ursprüngliche Klage bereits abgewiesen und die Plagiatsvorwürfe als berechtigt bestätigt.
Das jüngste Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unterstrich diese Entscheidung. Der vorsitzende Richter Lothar Staschik führte ihr „unangemessenes Verhalten“ während der Bewerbung als entscheidenden Faktor an. Das Gericht sah keine Gründe, das vorherige Urteil aufzuheben.
Die 61-jährige Guérot hatte zuvor öffentliche Aufmerksamkeit durch ihre scharfe Kritik an den staatlichen Corona-Maßnahmen erregt. Zuletzt sorgte sie mit ihrer Haltung zum Ukraine-Krieg für Kontroversen. Seit dem russischen Angriff fordert sie wiederholt sofortige Friedensverhandlungen. Kritiker werfen ihr vor, mit ihren Äußerungen bisweilen die Grenze zwischen Angreifer und Opfer im Konflikt zu verwischen.
Mit der Abweisung der Berufung ist Guérots Entlassung von der Universität Bonn nun endgültig. Das Urteil bestätigt, dass die Verwendung plagierter Inhalte in ihrer Bewerbung ein triftiger Kündigungsgrund war. Der Fall schließt damit ein weiteres Kapitel in ihrem umstrittenen öffentlichen Wirken.






