08 June 2026, 08:20

Stadtrat: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung scheitern vorerst an rechtlichen Mängeln

Stadtverwaltung lehnt Einwände gegen Berechnung der Sitzverteilung ab

Stadtrat: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung scheitern vorerst an rechtlichen Mängeln

Drei Einsprüche gegen die Sitzverteilung im Stadtrat sind von der Verwaltung zurückgewiesen worden. Die Beschwerden stammten von Mitgliedern des Wahlausschusses sowie des AfD-Stadtverbandes. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass die rechtlichen Argumente der Einsprüche fehlerhaft seien.

Die Einsprüche waren von Michael Kirbach, Anissa Saysay und dem AfD-Sprecher Bodo Gilz eingereicht worden. Sie stellten die angewandte mathematische Methode zur Verteilung der Ratssitze infrage und forderten eine Überprüfung. Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen können Wähler oder Parteien die Ergebnisse innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe anfechten.

Zunächst prüfte der Wahlprüfungsausschuss die Beschwerden. Die Verwaltung gelangte jedoch zu der Auffassung, dass sich die Einsprüche auf unzutreffende Rechtsgrundlagen stützten. Konkret seien die von den Einsprechenden angeführten Satzungen auf diesen Fall nicht anwendbar.

Der nächste Schritt liegt nun beim neu gewählten Stadtrat. Nach seiner konstituierenden Sitzung werden die Vertreter offiziell über die Einsprüche entscheiden. Bis dahin bleibt die aktuelle Sitzverteilung bestehen.

Die Ablehnung der Einsprüche bedeutet, dass sich die Zusammensetzung des Rates vorerst nicht ändert. Der neue Stadtrat wird den Fall im Rahmen seiner ersten Amtshandlungen prüfen. Bis zu dieser Entscheidung sind keine weiteren rechtlichen Schritte möglich.

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