Skandal im Märkischen Kreis: Schweinezucht mit Tierschutzverstößen und toten Ferkeln
Margit AtzlerSkandal im Märkischen Kreis: Schweinezucht mit Tierschutzverstößen und toten Ferkeln
Schweinemastbetrieb im Märkischen Kreis: Schwerwiegende Verstöße gegen den Tierschutz aufgedeckt
Ein Schweinezuchtbetrieb im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) ist wegen gravierender Verstöße gegen das Tierschutzrecht in die Kritik geraten. Verdeckte Videoaufnahmen und amtliche Kontrollen förderten verletzte Tiere, verendete Ferkel sowie katastrophale hygienische Zustände zutage. Der Betrieb wurde inzwischen aus dem QS-Prüfsystem ausgeschlossen, gegen den Betreiber laufen nun strafrechtliche Ermittlungen.
Die Tierrechtsorganisation Aninova hatte die Missstände auf dem Hof erstmals dokumentiert. Am 10. Oktober veröffentlichte sie unter anderem Aufnahmen, die verletzte Schweine, tote Ferkel und verfallene Stallanlagen zeigen. Das Video, das später auf Instagram gepostet wurde, erreichte innerhalb kurzer Zeit über eine halbe Million Aufrufe.
Am 14. Oktober folgten zwei unabhängige Kontrollen: Das QS-Qualitätssicherungssystem führte eine Sonderprüfung durch und stellte inakzeptable Zustände fest – darunter verendete Tiere. Daraufhin wurde der Betrieb umgehend aus dem QS-System ausgeschlossen. Auch das örtliche Veterinäramt führte eine eigene Überprüfung durch und bestätigte Verstöße gegen Tierschutz- und Hygienevorschriften.
Der Betreiber des Hofes, der zugleich als Geschäftsführer des Rheinland-Nassau Bauern- und Winzerverbandes fungiert, wurde bei den Behörden angezeigt. QS setzte zudem die für frühere Kontrollen zuständige Prüferin vorläufig von ihren Aufgaben ab – es bestehe der Verdacht auf Befangenheit. Der Bauernverband erklärte unterdessen, von den Vorgängen auf dem Hof keine Kenntnis gehabt zu haben, und lehnte eine Stellungnahme ab.
Aus Unterlagen geht hervor, dass der Betrieb bereits vor den aktuellen Enthüllungen bei früheren Kontrollen durchgefallen war.
Dem Hof drohen nun rechtliche Konsequenzen: Gegen den Betreiber wird strafrechtlich ermittelt. Durch den Ausschluss aus dem QS-System darf er kein Fleisch mehr unter dieser Zertifizierung vermarkten. Die Behörden prüfen den Fall nach wie vor – auch angesichts der öffentlichen Empörung über die aufgedeckten Missstände.






