Selbstbestimmungsgesetz: Ein Jahr mit mehr Freiheit – und neuen Kontroversen
Micha SeipSelbstbestimmungsgesetz: Ein Jahr mit mehr Freiheit – und neuen Kontroversen
Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz: Erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags – und wachsende Debatten
Seit einem Jahr ist das deutsche Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und ermöglicht es Menschen, ihren Geschlechtseintrag einfacher rechtlich ändern zu lassen. Das neue Verfahren erfordert lediglich eine eidesstattliche Versicherung beim Standesamt – ohne dass sofort ein neuer Name oder ein konkretes Geschlecht angegeben werden muss. Doch das Gesetz hat auch Kontroversen ausgelöst: Einige Bundesländer melden Bedenken wegen möglicher Missbräuche.
Allein in Nordrhein-Westfalen wurden 2024 1.916 Änderungen des Geschlechtseintrags registriert, darunter 858 von weiblich zu männlich und 645 von männlich zu weiblich. Während das Gesetz zunehmend unter die Lupe genommen wird, werden die Rufe nach Nachbesserungen lauter.
Vor dem Selbstbestimmungsgesetz war die Änderung des Geschlechtseintrags in Deutschland mit langwierigen Verfahren verbunden, darunter Gutachten und gerichtliche Genehmigungen. Heute genügt eine Versicherung an Eides statt beim Standesamt – ein deutlicher Bürokratieabbau. Für Minderjährige ab 14 Jahren ist die Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter Pflicht, während Änderungen für Kinder unter 14 von diesen eingeleitet werden müssen.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. November 2024 gibt es jedoch Vorwürfe wegen Missbrauchs. In einem viel beachteten Fall wird einer Polizistin aus Düsseldorf vorgeworfen, ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich geändert zu haben, um ihre Beförderung zu beschleunigen. Auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden mögliche Fälschungen gemeldet – bundesweite Daten zur Gesamtzahl der Änderungen oder ihrer Verteilung auf die Geschlechtsoptionen liegen jedoch nicht vor.
Der Fall der verurteilten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich, die nach Verabschiedung des Gesetzes ihren Geschlechtseintrag ändern ließ, hat die Diskussion weiter angeheizt. Menschenrechts- und Trans-Organisationen vermuten, dass es sich um eine gezielte Provokation rechtsextremer Kreise handeln könnte, um das Gesetz zu diskreditieren. DerBundesverband Trans** hingegen verteidigt die aktuellen Regelungen und wirft der Politik vor, die Debatte mit Angstmache statt mit Fakten zu führen.
Als Reaktion auf die Bedenken fordern die Justizminister von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Nachschärfungen, um Missbrauch zu verhindern. Die Bundesregierung hat zugesagt, das Selbstbestimmungsgesetz bis Juli 2025 zu evaluieren – mögliche Reformen sollen auf Basis der Ergebnisse folgen.
Das Gesetz hat die Änderung des Geschlechtseintrags deutlich vereinfacht: Allein in Nordrhein-Westfalen nutzten 2024 Tausende die neue Regelung. Doch das erste Jahr zeigte auch Missbrauchsvorwürfe, die zu Forderungen nach strengeren Kontrollen führen. Die anstehende Überprüfung durch die Bundesregierung wird entscheiden, ob Reformen nötig sind – ohne dabei den Kern des Gesetzes, den vereinfachten Zugang, infrage zu stellen.