29 June 2026, 04:22

NRW will Bundesregeln für schwimmende Solaranlagen lockern und Potenziale heben

Bundesratsinitiative für mehr schwimmende Photovoltaik

NRW will Bundesregeln für schwimmende Solaranlagen lockern und Potenziale heben

Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen der Bundesregeln für schwimmende Solaranlagen

Das Land setzt sich für flexiblere Vorschriften ein, um das Wachstum in diesem Bereich der erneuerbaren Energien zu fördern. Behördenvertreter argumentieren, dass die aktuellen Gesetze das Potenzial einschränken und das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen.

Im Januar übermittelte der Erneuerbare-Energien-Landesverband Nordrhein-Westfalen dem Landesumweltminister Oliver Krischer (Grüne) Vorschläge zur Überarbeitung von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes. Ziel ist es, die Auflagen für schwimmende Photovoltaikanlagen zu lockern.

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Nach geltendem Recht dürfen Solarmodule maximal 15 Prozent der Wasseroberfläche bedecken. Zudem ist ein 40 Meter breiter Pufferstreifen zum Ufer vorgeschrieben. Der Verband kritisiert, dass diese Grenzen „erhebliche Hindernisse“ schaffen und nicht immer dem Schutz der Gewässerökosysteme dienen.

Nordrhein-Westfalen betreibt derzeit sechs schwimmende PV-Anlagen. Die größte in Bislich am Niederrhein hat eine Leistung von 5,6 Megawatt. Minister Krischer ist überzeugt, dass in der Region deutlich größere Projekte möglich wären, wenn die Regulierung angepasst würde.

Der Antrag sieht vor, die Abdeckungsgrenzen zu erhöhen und für bestimmte Gewässer flexible Ausnahmen zuzulassen. Bis Oktober 2025 war der Marktwert von Solarstrom auf fast sieben Cent pro Kilowattstunde gestiegen – ein Zeichen für die wachsende Bedeutung des Sektors.

Die geplanten Änderungen würden den Bau weiterer schwimmender Solaranlagen ermöglichen. Bei einer Umsetzung könnten sie die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen steigern. Das Vorhaben des Landes ist Teil der bundesweiten Bestrebungen, die Energieinfrastruktur Deutschlands zu modernisieren.

Quelle