NRW reformiert Psychiatrie-Gesetz: Mehr Schutz und bessere Betreuung für psychisch Kranke
Halil KramerNRW verschärft das Gesetz nach gewalttätigen Verbrechen durch psychisch Kranke - NRW reformiert Psychiatrie-Gesetz: Mehr Schutz und bessere Betreuung für psychisch Kranke
Nordrhein-Westfalen führt neues Gesetz für bessere Unterstützung und Schutz psychisch erkrankter Menschen ein
Mit einer neuen Regelung will Nordrhein-Westfalen die Betreuung und den Schutz von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessern. Das Gesetz zielt darauf ab, die öffentliche Sicherheit zu stärken und gleichzeitig Herausforderungen wie Wohnungsnot, Schulden und soziale Eingliederung von Patientinnen und Patienten in der Betreuung anzugehen.
Nach den neuen Bestimmungen erhalten Gerichte mehr Kontrolle über Notunterbringungen. In Ausnahmefällen können sie diese nun um bis zu 24 Stunden verlängern. Zudem entscheiden sie künftig, ob zu Beginn einer Unterbringung Ausgänge gestattet oder eingeschränkt werden.
Entlassungen nur noch durch Amtsgerichte Um vorzeitige Entlassungen zu verhindern, sind künftig ausschließlich Amtsgerichte für Freigabeentscheidungen zuständig. Das Gesetz sieht außerdem eine bessere Abstimmung zwischen psychiatrischen Kliniken, Behörden und Unterbringungseinrichtungen vor. Dadurch soll der Informationsaustausch über potenziell gefährliche Personen effizienter gestaltet werden.
Krankenhäuser sind nun verpflichtet, alle relevanten Daten nach einer Entlassung an die sozialpsychiatrischen Dienste weiterzugeben. Zudem werden in allen 53 Kreisen des Landes "kommunale psychiatrische Verbünde" eingerichtet. Diese sollen präventive Maßnahmen und die Nachsorge für Patientinnen und Patienten verbessern.
Mehr Kontrolle, engere Vernetzung Die Neuerungen bedeuten eine strengere Überwachung von Unterbringungen und Entlassungen bei gleichzeitigem Ausbau der Unterstützungsstrukturen. Kliniken, Gerichte und lokale Einrichtungen arbeiten enger zusammen, um Risiken zu minimieren und Betroffene besser zu begleiten. Wie viele Kliniken bereits in das neue Informationssystem eingebunden sind, geht aus dem Gesetz nicht hervor.