NRW führt deutschlandweit erstes Antidiskriminierungsgesetz für Landesbehörden ein
Micha SeipNRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch Staatsinstitutionen - NRW führt deutschlandweit erstes Antidiskriminierungsgesetz für Landesbehörden ein
Nordrhein-Westfalen (NRW) wird das erste deutsche Bundesland mit einem eigenen Antidiskriminierungsgesetz für Behörden. Die neue Regelung, die voraussichtlich Ende 2026 in Kraft treten soll, zielt darauf ab, Bürger:innen vor ungerechter Behandlung durch staatliche Stellen aufgrund von Merkmalen wie Rasse, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Alter zu schützen. Bisher gibt es in Deutschland nur in Berlin ein vergleichbares Gesetz.
Der Gesetzentwurf wird zunächst von verschiedenen Verbänden geprüft, bevor er weiter voranschreitet. Sein zentrales Anliegen ist es, eine rechtliche Lücke zu schließen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) lässt – dieses erfasst nämlich keine Diskriminierung durch öffentliche Einrichtungen. Nach den geplanten Bestimmungen können Betroffene, die sich benachteiligt fühlen, Beschwerde bei den Behörden einreichen und sich an die Antidiskriminierungsberatungsstellen von NRW wenden.
Die Beweislast liegt dabei bei den Beschwerdeführenden, die konkrete Hinweise auf eine tatsächliche Diskriminierung vorlegen müssen. Das Gesetz setzt vorrangig auf Abhilfemaßnahmen wie Richtlinienänderungen oder Entschuldigungen statt auf finanzielle Entschädigungen. Geldleistungen kommen nur infrage, wenn eine Wiedergutmachung auf andere Weise unmöglich oder unzumutbar erscheint.
Auffällig ist, dass das Gesetz nicht für kommunale Behörden gilt, sondern sich auf Landesbehörden beschränkt. Sobald es verabschiedet ist, stellt es einen bedeutenden Schritt dar, um den Schutz vor Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung auszubauen.
Der Inkrafttretungstermin ist für die zweite Jahreshälfte 2026 vorgesehen. Das Gesetz schafft dann ein formelles Verfahren zur Bearbeitung von Diskriminierungsvorwürfen in Landesbehörden – mit Fokus auf Lösungen statt auf Entschädigungen. Mit diesem Vorstoß positioniert sich NRW als Vorreiter unter den Bundesländern bei der Stärkung von Antidiskriminierungsmaßnahmen.






