Neue Betrugsschutzregel: Banken prüfen ab Oktober Empfängerdaten bei Überweisungen
Halil KramerNeue Betrugsschutzregel: Banken prüfen ab Oktober Empfängerdaten bei Überweisungen
Neue Betrugsschutzregel tritt am 9. Oktober in Kraft
Ab dem 9. Oktober prüfen Banken und Sparkassen vor der Ausführung von Überweisungen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Damit soll verhindert werden, dass Geld versehentlich auf falsche Konten überwiesen wird – ein häufiges Betrugsmuster.
Das als „Empfängerprüfung“ (Verification of Payee, VoP) bekannte System fragt bei der Bank des Empfängers ab, ob die Angaben korrekt sind. Stimmen Name und IBAN nicht überein, erhält der Zahlende eine Warnung. Die Transaktion sollte nur fortgesetzt werden, wenn sicher ist, dass die Abweichung harmlos ist und kein Betrugsversuch vorliegt.
Banken übernehmen nur dann die Haftung für Verluste, wenn Kunden alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten haben und keine Schuld trifft. Wer Warnungen ignoriert und trotzdem Geld überweist, muss selbst für die Folgen aufkommen. Die Regelung gilt auch für Echtzeit-Überweisungen, die ohne die üblichen Bearbeitungsverzögerungen abgewickelt werden.
Für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU ist die Prüfung nicht vorgeschrieben. Betrüger locken Opfer oft mit gefälschten E-Mails oder Jobangeboten, um sie zur Überweisung auf gefälschte Konten zu bewegen und so Geld oder persönliche Daten zu stehlen.
Das neue VoP-System verlagert mehr Verantwortung auf die Kunden, die Überweisungen selbst überprüfen müssen. Banken erstatten nur dann Betrugsschäden, wenn alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden und keine Fahrlässigkeit vorlag. Die Änderung tritt am 9. Oktober in Kraft und betrifft sowohl Standard- als auch Sofortüberweisungen.






