Münster plant neues Wohn- und Gewerbegebiet in Hiltrup an der Westfalenstraße
Angelina ReinhardtMünster plant neues Wohn- und Gewerbegebiet in Hiltrup an der Westfalenstraße
Münster treibt Pläne für neues Gebiet in Hiltrup voran
Die Stadt Münster schreitet mit der Entwicklung eines neuen Gebiets in Hiltrup voran. Entlang der Westfalenstraße, gegenüber der Schwimmhalle, sollen Gewerbeeinheiten und Wohnungen entstehen. Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, die Entwürfe zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen, bevor die endgültigen Entscheidungen fallen.
Das Projekt umfasst zwei zentrale Schritte: die 140. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 647 „Hiltrup – Westfalenstraße (gegenüber Schwimmhalle)“. Ziel der Stadt ist es, westlich der Straße ein moderates Wohnwachstum zu ermöglichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass sich die Bebauung harmonisch in die bestehende Umgebung einfügt.
In der ersten Phase sind entlang der Westfalenstraße im Erdgeschoss Gewerbeflächen vorgesehen, darüber entstehen Wohnungen. Weiter hinten sind zweigeschossige Wohngebäude geplant, die sich optisch an die bestehende Landschaft anpassen sollen. Damit sollen in Hiltrup sowohl neuer Wohnraum als auch wirtschaftliche Impulse geschaffen werden.
Vom 20. Oktober bis 20. November können die Planentwürfe online eingesehen werden. Physische Exemplare liegen zudem im Kundenzentrum für Planung und Bau während der regulären Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Bei Fragen oder Anliegen können Termine für weitere Erläuterungen vereinbart werden.
Bis zum 20. November hat die Öffentlichkeit Zeit, schriftliches Feedback zu den Plänen abzugeben. Anschließend wird die Stadt die Eingaben auswerten, bevor die Entwürfe finalisiert werden.
Die Entwicklung bringt neue Läden und Wohnungen an die Westfalenstraße und erweitert so das lokale Angebot an Dienstleistungen und Wohnmöglichkeiten. Nach Ende der Bürgerbeteiligung wird Münster die Rückmeldungen prüfen und mit den nächsten Planungsschritten fortfahren. Die abschließenden Flächennutzungs- und Bebauungspläne bilden dann die rechtliche Grundlage für den Baubeginn.






