Luxuswagen in Witten beschlagnahmt: 30 Dezibel zu laut für die Straße
Angelina ReinhardtLuxuswagen in Witten beschlagnahmt: 30 Dezibel zu laut für die Straße
Luxusauto in Witten beschlagnahmt: 30 Dezibel über dem Grenzwert
In Witten haben Beamte einen Hochleistungswagen sichergestellt, nachdem dieser mit extrem hohen Lärmwerten aufgefallen war. Das Fahrzeug, das illegal in der Holbeinstraße geparkt stand, erzeugte 109 Dezibel – fast 30 Dezibel mehr als gesetzlich erlaubt. Gegen den Halter wurden nun Ermittlungen eingeleitet.
Der Vorfall begann, als Polizisten das übermäßig laute Auto in einer absoluten Halteverbotszone entdeckten. Bei der Kontrolle maß der Motorlärm 109 Dezibel – deutlich über der in Deutschland geltenden Grenze von 82 Dezibel für die Verkehrszulassung. Der Besitzer argumentierte, die extreme Lautstärke sei auf den Biturbo-Motor zurückzuführen, doch die Ermittler vermuten Manipulationen an der Motorsteuerung.
Das Fahrzeug wurde umgehend beschlagnahmt und die Betriebserlaubnis entzogen. Dem Halter drohen nun behördliche Maßnahmen, darunter Bußgelder oder die Auflage, den Wagen nachzurüsten, um die Lärmemissionen zu senken. Nach aktuellen Vorschriften können Fahrzeuge, die bei TÜV-Prüfungen die Lärmgrenzen überschreiten, ihre Zulassung verlieren – die genauen Umsetzungsregeln variieren jedoch.
Die deutschen Lärmvorschriften für Sportwagen haben sich in den letzten Jahren kaum verändert. Während Elektroautos seit Einführung der AVAS-Regeln künstliche Geräusche erzeugen müssen, gibt es kaum Debatten über strengere Auflagen für turbogeladene Motoren. Die UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) prüft zwar seit 2024 mögliche ESES-Systeme, konkrete Maßnahmen gegen laute Verbrennungsmotoren stehen jedoch aus.
Der Fall zeigt die anhaltenden Herausforderungen bei der Durchsetzung von Lärmgrenzen für getunte Fahrzeuge. Mit der Beschlagnahmung und dem Entzug der Betriebserlaubnis muss der Halter die Verstöße nun beheben – andernfalls drohen weitere Sanktionen. Die Polizei kontrolliert solche Vorfälle weiterhin auf Basis der geltenden Verkehrsregeln.






