Lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H. nun rechtskräftig
Ein deutsches Gericht hat das lebenslange Urteil gegen Issa H. für einen tödlichen Messerangriff auf ein Fest in Solingen im Jahr 2024 bestätigt. Die Entscheidung bestärkt seine Verurteilung wegen dreifachen Mordes, versuchten Mordes und Verbindungen zu einer terroristischen Vereinigung. Der Fall hält die Öffentlichkeit seit dem brutalen Angriff, der das Land erschütterte, in Atem.
Am Abend des 23. August 2024 griff Issa H. Besucher des Festes mit einem 19 Zentimeter langen Küchenmesser an. Drei Menschen tötete er, acht weitere verletzte er schwer. Sein erklärtes Ziel war es, so viele Teilnehmer wie möglich zu ermorden, da er sie als Symbole der westlichen Gesellschaft betrachtete.
Noch am folgenden Tag nahm die Polizei ihn nach einer großangelegten Fahndung fest. Die Ermittlungen förderten seine Loyalität zur dschihadistischen Gruppe „Islamischer Staat“ (IS) sowie seine Ablehnung demokratisch-liberaler Werte zutage. Im September 2025 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf Bewährung – die höchste Strafe im deutschen Rechtssystem. Zudem ordnete das Gericht seine anschließende Sicherungsverwahrung an, da von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgehe.
Fast zwei Jahre nach dem Anschlag machte der Bundesgerichtshof das Urteil am Freitag rechtskräftig. Die Entscheidung beendet das juristische Verfahren, wirft jedoch weiterhin Fragen zu Sicherheits- und Integrationspolitik auf. Der Angriff von Solingen löste landesweite Empörung aus und befeuerte erneut die Debatte über Deutschlands Umgang mit Geflüchteten und Extremismus. Mit der nun endgültigen Verurteilung wird Issa H. lebenslang in Haft bleiben. Die Behörden haben zudem sichergestellt, dass er selbst nach Verbüßung seiner Strafe nicht freikommen kann.






