Köln behält Handys von Geflüchteten bis zur Abschiebung ein – ein bundesweiter Einzelfall
Halil KramerKöln behält Handys von Geflüchteten bis zur Abschiebung ein – ein bundesweiter Einzelfall
Kölner Ausländerbehörde behält beschlagnahmte digitale Geräte bis zur Ausreise ein – eine Praxis, die es sonst nirgends in Deutschland gibt
Seit Januar hat die Behörde 130 Geräte einbehalten, vor allem Handys von Personen, denen die Abschiebung droht. Bekannt wurde die ungewöhnliche Vorgehensweise, nachdem ein Geflüchteter eine Bundestagsabgeordnete auf die Praxis aufmerksam gemacht hatte.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen schuf die Ampelkoalition 2023, als sie das Einwanderungsrecht verschärfte. Seither dürfen Behörden Geräte nach Identitätshinweisen durchsuchen, wenn keine anderen Nachweise vorliegen. Während das Gesetz bundesweit gilt, ist Köln die einzige Stadt, die die Geräte bis zur Ausreise einbehält.
Allein in Nordrhein-Westfalen wurden zwischen Januar und Juni 344 Geräte beschlagnahmt – fast 40 Prozent davon entfallen auf Köln. In anderen Städten werden die Geräte in der Regel nach der Datenauswertung oder sofort zurückgegeben. Laut verfügbaren Unterlagen hatte bis Mitte 2024 kein anderes Bundesland eine solche Praxis offiziell eingeführt.
Aufgedeckt wurde die Regelung, nachdem ein betroffener Geflüchteter Clara Bünger kontaktierte, Abgeordnete der Linksfraktion im Bundestag. Die Kölner Ausländerbehörde wird seit 2022 von Christina Boeck geleitet, einer Juristin. Exakte Zahlen aus der Zeit vor 2024 liegen nicht vor, sodass unklar bleibt, wie lange die Praxis bereits angewendet wird.
Kölns Vorgehen hebt sich damit deutlich vom Rest Deutschlands ab, wo beschlagnahmte Geräte meist zügig zurückgegeben werden. Die Einbehaltungsregelung betrifft zwar nur eine überschaubare, aber bemerkenswerte Anzahl von Fällen – vor allem Handys. Bisher bleibt der rechtliche Rahmen unverändert, und die Behörde setzt ihr einzigartiges Verfahren weiter um.






