15 May 2026, 16:29

IS-Rückkehrer verliert letzten juristischen Kampf gegen Abschiebung nach Tadschikistan

Gelbliches altes Dokument mit der Überschrift "Tribunal Révolutionnaire", das Urteile über Hinrichtungen in Frankreich enthält und in Schreibschrift verfasst ist.

Verurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan kann endlich aus Deutschland ausgewiesen werden - IS-Rückkehrer verliert letzten juristischen Kampf gegen Abschiebung nach Tadschikistan

Ein Mann aus dem Kreis Warendorf, der sich 2015 der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen hatte, hat seinen letzten juristischen Kampf gegen die Abschiebung verloren. Deutsche Gerichte urteilten, dass ihm bei einer Rückkehr nach Tadschikistan keine Foltergefahr mehr drohe. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten über sein Abschiebeverbot.

Der Mann war 2015 nach Syrien und in den Irak gereist, nachdem er sich dem IS zugewandt hatte. 2017 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft.

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2018 verhängte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Abschiebeverbot mit der Begründung, bei einer Rückführung nach Tadschikistan drohe ihm Folter. Doch 2024 gaben die tadschikischen Behörden Zusicherungen, dass der Mann keine Misshandlung zu befürchten habe. Auf Grundlage dieser Garantien – darunter eine „mündliche Note“ des tadschikischen Außenministeriums – wurde das Abschiebeverbot aufgehoben.

Der Mann legte Widerspruch ein, doch das Verwaltungsgericht Münster wies seine Klage im August 2024 ab. Es sah „keine erhebliche Wahrscheinlichkeit für Folter oder Misshandlung“ bei seiner Rückkehr. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte später dieses Urteil und begründete, dass sich die Umstände geändert hätten und eine Neubewertung des Risikos gerechtfertigt sei.

Da beide Gerichte seine Beschwerden abwiesen, steht dem Mann nun die Abschiebung nach Tadschikistan bevor. Die Urteile stützen sich auf die diplomatischen Zusagen Tadschikistans und die Einschätzung der Gerichte, dass dort keine Gefahr mehr für ihn bestehe. Seine rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland sind damit erschöpft.

Quelle