Fünf Männer bei illegaler Baustellenarbeit in Gladbeck festgenommen
Fünf Männer bei illegaler Arbeit auf Baustelle in Gladbeck erwischt
Bei einer Kontrolle auf einer Baustelle in Gladbeck sind fünf Männer ohne gültige Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis aufgegriffen worden. Am 22. Oktober 2025 überprüften Beamte des Zollamts Dortmund und des Ausländeramts Gladbeck eine Baustelle, auf der Glasfaserkabel verlegt wurden. Die Arbeiter – vier Staatsbürger Usbekistans und ein Bürger Turkmenistans – verfügten weder über die erforderlichen Aufenthaltstitel noch über eine Arbeitsgenehmigung für Deutschland.
Wie die Behörden feststellten, besaß keiner der Männer ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Einer der Usbeken war bereits zuvor wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland aktenkundig geworden. Die fünf Männer wurden vorläufig festgenommen, gegen sie wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Aufenthalts- und das Arbeitsrecht eingeleitet.
Die Zollbeamten übergaben die Beschuldigten an das Ausländeramt, das nun über ihren weiteren Verbleib in Deutschland entscheidet. Gegen ihren Arbeitgeber, ein in Polen ansässiges Unternehmen, wird wegen möglicher Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ermittelt. Bei einer Verurteilung drohen dem Unternehmen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.
Nach deutschem Recht benötigen Staatsbürger aus Usbekistan und Turkmenistan für die Arbeit und den Aufenthalt in Deutschland ein gültiges Visum oder eine Einreiseerlaubnis. Firmen, die undokumentierte Arbeiter beschäftigen, riskieren bei Geldstrafen ab 2.500 Euro zudem ein vorübergehendes Verbot, öffentliche Aufträge zu erhalten.
Der Fall liegt nun beim Ausländeramt, das über das weitere Schicksal der Männer entscheiden wird. Die Ermittlungen gegen den polnischen Arbeitgeber wegen der Entsendung der Arbeiter laufen noch. Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsbestimmungen könnenheftige finanzielle Sanktionen sowie Einschränkungen der Geschäftstätigkeit nach sich ziehen.






