23 May 2026, 22:29

Fünf Jahre Haft für Ex-IS-Mitglied wegen Kriegsverbrechen und Terrorunterstützung

Kriegsverbrechen: Fünf Jahre Haft für IS-Mitglied

Kriegsverbrechen: Fünf Jahre Haft für IS-Mitglied - Fünf Jahre Haft für Ex-IS-Mitglied wegen Kriegsverbrechen und Terrorunterstützung

Ein 49-jähriger Mann ist wegen seiner Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) und der Beteiligung an Kriegsverbrechen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil fiel nach einem Prozess, der Mitte März begonnen hatte. Von anderen schweren Vorwürfen, darunter der Beihilfe zum Völkermord, wurde er jedoch freigesprochen.

Der Angeklagte war 2014 erstmals mit dem IS in Kontakt gekommen, nachdem die Gruppe seine Heimatstadt im Osten Syriens unter ihre Kontrolle gebracht hatte. Zwischen 2014 und 2016 spähte er Immobilien aus, half bei der Beschlagnahmung von Häusern und leistete logistische Unterstützung für andere Mitglieder. Eine Beteiligung an der sexuellen Ausbeutung von Jesidinnen konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden.

2016 verließ er die Organisation und reiste später im Oktober 2021 als Flüchtling nach Deutschland ein, wo er sich bis zu seiner Festnahme in Moers niederließ. Die Bundesanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung eine Bewährungsstrafe beantragt hatte.

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Das Gericht erkannte mildernde Umstände an, darunter, dass der Mann den IS bereits vor einem Jahrzehnt verlassen hatte. Dennoch urteilten die Richter, dass seine Mitgliedschaft und seine Verstrickung in Kriegsverbrechen eine Freiheitsstrafe rechtfertigten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Der Prozess endete mit einer fünfjährigen Haftstrafe, wobei der Angeklagte in einigen Punkten mangels Beweisen freigesprochen wurde. Der Fall bleibt nun abwartend auf mögliche Berufungen, sodass das endgültige Ergebnis noch offen ist. Die Entscheidung des Gerichts stützte sich auf seine nachgewiesenen Aktivitäten innerhalb des IS sowie die seit seinem Austritt vergangene Zeit.

Quelle