Früher Wintereinbruch 2025: Diese Schnee- und Eisregeln gelten ab sofort
Angelina ReinhardtFrüher Wintereinbruch 2025: Diese Schnee- und Eisregeln gelten ab sofort
Früher Wintereinbruch: Schnee ab 19. November 2025 – diese Regeln gelten jetzt
In diesem Jahr kommt der Winter früher als üblich: Ab dem 19. November 2025 wird in höheren Lagen mit Schneefall gerechnet. Die Behörden erinnern Anwohner und Autofahrer an ihre Pflichten angesichts der bevorstehenden Kälteperiode. Vorschriften zur Schneeräumung, Winterreifenpflicht und Gebäudewartung sind nun in vollem Umfang in Kraft, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.
Schneeräumung und Streupflicht: Wer ist zuständig? Gesetzlich sind die Kommunen dafür verantwortlich, öffentliche Straßen, Plätze, Radwege und Parkstreifen von Schnee und Eis zu befreien. Mit der Schneeräumung muss unmittelbar nach dem Ende des Schneefalls begonnen werden, Glätte ist zwischen 7 und 20 Uhr zu beseitigen. Auch Grundstückseigentümer müssen Gehwege entlang ihres Grundstücks räumen und streuen – die Kosten tragen sie selbst. Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, haftet bei Unfällen rechtlich.
Winterreifenpflicht: Bußgelder ab 60 Euro drohen Autofahrer müssen auf Winterreifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke-Berg-Piktogramm) und einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern umsteigen. Wer mit Sommerreifen oder reinen M+S-Reifen (ohne Alpine-Symbol) auf glatten Straßen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld ab 60 Euro. Die seit 2010 geltenden Regeln schreiben Winter- oder Ganzjahresreifen vom 1. November bis 31. März vor. Ganzjahresreifen mit dem 3PMSF-Symbol (Three-Peak-Mountain-Snowflake) sind voll anerkannt, M+S-Reifen mit Alpine-Symbol bleiben jedoch die bevorzugte Wahl.
Tipps für Radfahrer, Hausbesitzer und Gärtner Radfahrer sollten ihr Tempo drosseln, ausreichend Abstand zu Fahrzeugen halten und auf Winter- oder Ganzjahresreifen setzen. Hausbesitzer können Frostschäden vorbeugen, indem sie Außenwasserleitungen abstellen, Kellerfenster schließen und nur kurz stoßlüften – am besten mit vollständig geöffneten Fenstern. Gärtner schützen ihre Pflanzen, indem sie Laub von Rasenflächen entfernen und als Mulchschicht nutzen, Wasserbehälter entleeren sowie Kübelpflanzen abdecken.
Strenge Vorgaben für Sicherheit und Gebäudeschutz Der bevorstehende Schneefall bringt klare Vorgaben für Verkehrssicherheit und Gebäudepflege mit sich. Autofahrer, Radfahrer und Hausbesitzer müssen die Regeln einhalten, um Bußgelder, Unfälle oder Schäden zu vermeiden. Die Behörden bestätigten, dass es bei den gesetzlichen Mindestprofiltiefen keine Änderungen gibt: Die Untergrenze bleibt bei 1,6 Millimetern, empfohlen werden jedoch vier Millimeter für mehr Sicherheit.






