Falsche Bußgeldforderungen: Betrüger zielen auf Besitzer von Balkon-Solaranlagen ab
Margit AtzlerFalsche Bußgeldforderungen: Betrüger zielen auf Besitzer von Balkon-Solaranlagen ab
Betrugsbriefe zielen auf Besitzer kleiner Balkon-Solaranlagen – Bundesnetzagentur warnt vor falschen Forderungen
In ganz Deutschland mehren sich Berichte über betrügerische Schreiben, die sich an Besitzer kleiner Balkon-Solaranlagen richten. Die gefälschten Briefe geben vor, von der Bundesnetzagentur zu stammen, und fordern Bußgelder für angeblich nicht angemeldete Anlagen. Die Behörden bestätigten nun, dass es sich um Fälschungen handelt, und rieten dringend davon ab, darauf zu reagieren.
In den gefälschten Schreiben wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Photovoltaik-(PV)-Anlagen nicht im Marktstammdatenregister registriert zu haben. Sie werden aufgefordert, umgehend eine Anmeldung nachzureichen – inklusive eines jährlichen EEG-Berichts. Anschließend wird eine „Verwarnungsgebühr“ von 41,60 Euro verlangt, mit der Drohung, bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen ein „volles Bußgeld“ von 208 Euro fällig zu machen.
Die Bundesnetzagentur stellte klar, dass die Absenderadresse und die angegebenen Telefonnummern in den Briefen falsch sind und nicht zur Behörde gehören. Zwar können tatsächlich Bußgelder verhängt werden, wenn eine Balkon-Solaranlage nicht registriert wird – doch bei diesen konkreten Forderungen handle es sich um Betrug. Die Behörden riefen alle Betroffenen auf, die Zahlungsaufforderung zu ignorieren und den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen.
Nach deutschen Vorschriften müssen Besitzer ihre Balkon-Solaranlagen innerhalb eines Monats nach Installation im Marktstammdatenregister anmelden. Die Bundesnetzagentur betonte jedoch, dass offizielle Erinnerungen niemals in dieser Form mit Drohungen oder sofortigen Geldforderungen verbunden seien.
Nochmals wies die Behörde darauf hin, dass auf diese Schreiben keine Zahlungen geleistet werden sollten. Empfänger werden gebeten, sich an die örtliche Polizei zu wenden, um Anzeige gegen die unbekannten Täter zu erstatten. Der Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, behördliche Post vor jeglichen Schritten genau zu prüfen.






