Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Micha SeipElektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Ab Oktober 2025 müssen Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Die neue Regelung soll die Arzneimittelsicherheit verbessern und Fehler reduzieren. Apotheken in Dortmund haben die Änderung bereits begrüßt und bezeichnen sie als Schritt zu einer besseren Patientenversorgung.
Die ePA gibt Behandlern einen klaren Überblick über alle verschriebenen und abgegebenen Medikamente – inklusive Therapien verschiedener Fachärzte. Dadurch lassen sich gefährliche Wechselwirkungen vermeiden. Apotheken können die elektronische Medikationsliste drei Tage lang über die Gesundheitskarte des Patienten einsehen.
Die Kontrolle über ihre Daten bleibt bei den Patienten. Sie können den Zugriff auf bestimmte Einrichtungen über ihre Krankenkassen-App sperren oder direkt bei ihrer Versicherung anfordern. Apotheken unterliegen – wie Ärzte – strengen Datenschutzbestimmungen und müssen alle Informationen vertraulich behandeln.
Ab kommendem Jahr tragen auch Apotheken selbst Einträge in die Medikationsliste ein, etwa rezeptfreie Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel. Doch die telematische Infrastruktur, die ePA und E-Rezepte unterstützt, kämpft noch mit technischen Problemen. Experten fordern Nachbesserungen, bevor das System reibungslos läuft.
Die Pflicht zur ePA tritt im Oktober 2025 in Kraft. Sie soll Apotheken und Ärzten helfen, Medikationen präziser zu verfolgen. Trotz der noch bestehenden Schwächen verspricht die Umstellung weniger Fehler und eine besser abgestimmte Behandlung für Patientinnen und Patienten.






