23 May 2026, 18:21

Düsseldorfer Flughafen: Zoll zieht Bilanz nach 229 Strafverfahren im Sommer

Sommerurlaubsbilanz
                        Zoll am Düsseldorf Airport leitet 229 Strafverfahren ein

Düsseldorfer Flughafen: Zoll zieht Bilanz nach 229 Strafverfahren im Sommer

Flughafen Düsseldorf: Zoll meldet regen Sommer mit 229 Strafverfahren und 38 Ordnungswidrigkeiten

Die Zollbehörden am Düsseldorfer Flughafen verzeichneten in der sommerlichen Reisehochsaison eine hohe Auslastung: Insgesamt leiteten die Beamten 229 strafrechtliche Ermittlungen und 38 verwaltungsrechtliche Verfahren ein. Dabei deckten sie ein breites Spektrum an Verstößen auf – von nicht deklariertem Bargeld über verbotene Waffen bis hin zu nicht angemeldeten Waren. Zu den Beschlagnahmungen zählten zudem Zigaretten, Tabak und Medikamente.

Zwischen Juni und August gingen die Zollfahnder am Düsseldorfer Flughafen gegen 174 Fälle von versuchtem Steuerbetrug vor. Betroffen waren vor allem Luxusgüter und Zigaretten, die Reisende nicht deklariert hatten. In weiteren 30 Fällen führten Passagiere nicht angemeldetes Bargeld in Höhe von insgesamt 515.000 Euro mit sich.

Die Behörde konfiszierte zudem 411.000 nicht versteuerte Zigaretten, 153 Kilogramm losen Tabak und 10 Liter Alkohol. Hinzu kamen 35 Fälle mit illegal eingeführten Medikamenten sowie 20 Vorfälle im Zusammenhang mit verbotenen Waffen.

Verstöße gegen den Artenschutz waren dagegen selten: Nur zwei Vorfälle wurden registriert, bei denen es jeweils um Korallensteine ging. Diese wurden später an das Bundesamt für Naturschutz übergeben. Michael Walk, Sprecher des Düsseldorfer Hauptzollamts, bestätigte die geringe Zahl solcher Fälle.

Der Zoll sicherte sich zudem Bürgschaften in Höhe von rund 40.000 Euro, um die zu erwartenden Bußgelder aus den verschiedenen Verstößen abzudecken.

Die Sommeraktion führte zu zahlreichen Beschlagnahmungen und finanziellen Sicherstellungen. Die Behörden betonten die Bedeutung der Einhaltung von Einfuhrbestimmungen – insbesondere bei Bargeld, Waren und reglementierten Gütern. Die beiden Korallensteine blieben die einzigen artenschutzrelevanten Verstöße während der Ferienzeit.

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