Buschfeld-Gebiet in Solingen-Wald wird vor Bebauung gerettet
Der Düsseldorfer Regierungsbezirk hat den Start der 25. Änderung des Regionalplans für das Gebiet Buschfeld genehmigt. Diese Entscheidung beendet einen langwierigen politischen und verwaltungstechnischen Prozess. Das Gebiet in Solingen-Wald wird nun vor gewerblicher Bebauung geschützt.
Die Debatte um das Buschfeld-Gebiet zog sich über Jahre hin, mit mehreren Verschiebungen aufgrund ausgedehnter politischer Diskussionen. Die Regionalplanungsbehörde hatte davon abgeraten, das Gelände aus den Bebauungsplänen zu streichen, doch der Regierungsbezirk setzte sich trotzdem durch.
Die Planänderung tritt nun in die konkrete Überarbeitungsphase ein. Sobald diese abgeschlossen ist, wird das Buschfeld-Gebiet als „Allgemeine Freifläche und Agrarzone“ neu eingestuft – mit Fokus auf Landschaftsschutz und naturnahe Erholung. Ein zweiter Beschluss ist erforderlich, um die Änderung rechtlich verbindlich zu machen.
Nach der Genehmigung wird das Gelände dauerhaft als landwirtschaftliche Fläche gesichert. Gleichzeitig dient es als geschützter Naturraum und Erholungsgebiet für die Öffentlichkeit, sodass eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen bleibt.
Die Entscheidung verhindert künftige gewerbliche Nutzungen des Buschfeld-Gebiets. Stattdessen bleibt das Land der Landwirtschaft, dem Landschaftsschutz und Freizeitaktivitäten im Freien vorbehalten. Die finalen rechtlichen Schritte werden diese Änderung in den kommenden Monaten bestätigen.
