25 June 2026, 10:17

Brasiliens umstrittene Öl-Auktion im Amazonas löst internationale Proteste aus

Brasilien wegen angeblicher Klimahypokrisie angeklagt: Amazonien-Ölblöcke vor COP30 versteigert

Brasiliens umstrittene Öl-Auktion im Amazonas löst internationale Proteste aus

Brasiliens Nationale Agentur für Erdöl, Erdgas und Biokraftstoffe veranstaltete am 17. Juni 2025 eine große Versteigerung fossiler Brennstoffe. Dabei wurden 172 Öl- und Gasblöcke angeboten, von denen sich 68 im brasilianischen Amazonasgebiet befinden. Umwelt- und Indigenenrechtsorganisationen äußerten umgehend Bedenken hinsichtlich des Verfahrens und seiner Folgen.

Bei der Auktion gingen 47 Blöcke an der Mündung des Amazonas in die Vergabe – 19 davon wurden erfolgreich vergeben. Diese umfassen 16.312 Quadratkilometer Meeresgebiet. Internationale Konzerne wie Chevron, CNPC, ExxonMobil und Petrobras sicherten sich die Rechte an mehreren Blöcken.

Vor der Vergabe wurde jedoch keine Umweltverträglichkeitsprüfung des Sedimentgebiets durchgeführt. Zudem fehlte die freie, vorherige und informierte Zustimmung der indigenen und traditionellen Gemeinschaften – ein Verstoß gegen das Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Daraufhin beantragte die Bundesstaatsanwaltschaft Brasiliens eine einstweilige Verfügung, um die Auktion zu stoppen, und verwies auf Verfahrensmängel sowie unzureichende Folgenabschätzungen.

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Umweltschützer argumentierten, die Versteigerung gefährde indigene Gebiete und stehe im Widerspruch zum Pariser Klimaabkommen. Sie warnten, dass neue Projekte zur Förderung fossiler Brennstoffe im Amazonas das Ökosystem zerstören und die globale Erwärmung beschleunigen könnten. Kritiker wiesen zudem auf den Widerspruch zwischen den Klimaversprechen von Präsident Lula da Silva und der Energiepolitik der Regierung hin.

Die Auktion hat rechtliche und ökologische Gegenreaktionen ausgelöst. Sie untergräbt Brasiliens Rolle als Gastgeber der UN-Klimakonferenz COP30 und sendet widersprüchliche Signale an die internationale Gemeinschaft. Über den Antrag auf einstweilige Verfügung steht noch eine Entscheidung aus.

Quelle