Bonner Polizei bekommt ab September weitreichende Kontrollbefugnisse ohne Verdacht
Margit AtzlerBonner Polizei bekommt ab September weitreichende Kontrollbefugnisse ohne Verdacht
Die Bonner Polizei erhält bald erweiterte Befugnisse für Kontrollen und Durchsuchungen. Ab dem 1. September 2025 dürfen Beamte Personen, deren Habseligkeiten und Fahrzeuge auch ohne konkreten Verdacht überprüfen. Die Maßnahme geht auf einen Antrag der Kriminalitätsdirektion der Stadt zurück.
Die neue Regelung fällt unter die „Strategische Ermittlungsvorschrift“ des Polizeigesetzes von Nordrhein-Westfalen. Sie ermöglicht es den Beamten, Personen anzuhalten, deren Identität zu überprüfen und ihr Gepäck präventiv zu durchsuchen. Die Behörden betonen, dass das Vorgehen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.
Zunächst gelten die erweiterten Befugnisse für 28 Tage. Die Entscheidung erfolgte als Reaktion auf Bedenken, die von der Kriminalitätsdirektion der Bonner Polizei vorgebracht wurden. Genauere Angaben zu den konkreten Orten oder Zeitpunkten der Kontrollen liegen bisher nicht vor.
Die vorübergehende Regelung gibt der Polizei weitreichendere Möglichkeiten, Durchsuchungen ohne vorherigen Anlass durchzuführen. Sie bleibt bis Ende September in Kraft, sofern keine Verlängerung erfolgt. Noch ist nicht bekannt, ob die Befugnisse über den ursprünglichen Zeitraum hinaus verlängert werden.






