Bielefelder Paar entgeht Betrug bei gefälschter ETA-Reiseerlaubnis
Angelina ReinhardtBielefelder Paar entgeht Betrug bei gefälschter ETA-Reiseerlaubnis
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte Website, als es versuchte, eine britische Reiseerlaubnis zu beantragen. Die Electronic Travel Authorisation (ETA) ist seit fast einem Jahr für Reisende in das Vereinigte Königreich verpflichtend. Behörden warnen, dass alle Anträge ausschließlich über das offizielle Regierungsportal gestellt werden müssen.
Das Paar suchte online nach einem ETA-Antrag und gab seine Daten auf einer Seite ein, die es für die offizielle Website hielt. Es hinterlegte persönliche Informationen und Kreditkartendaten, bevor es zur Zahlungsabwicklung kam. Die Gesamtgebühr belief sich auf etwa 240 Euro – deutlich über den tatsächlichen Kosten von 18,50 Euro pro Person.
Misstrauisch wegen der hohen Summe, lehnten sie die Transaktion ab und kontaktierten umgehend ihre Bank. Diese sperrte die Karte, um weitere unautorisierte Abbuchungen zu verhindern. Am 13. März 2026 erstattete das Paar online Anzeige bei der Polizei.
Laut Behörden wurden in Deutschland in diesem Jahr bisher keine offiziellen Betrugsfälle im Zusammenhang mit gefälschten ETA-Websites registriert. Die Verbraucherzentrale rät Reisenden, Websites vor der Eingabe sensibler Daten genau zu prüfen. Das einzige legitime Portal für die Beantragung bleibt https://www.gov.uk/eta.
Durch das schnelle Handeln des Paares konnte der Betrugsversuch vereitelt werden, bevor Geld abgebucht wurde. Polizeiberichte unterstreichen die Risiken, die mit der Nutzung nicht verifizierter Websites für offizielle Reisedokumente verbunden sind. Reisende werden erneut darauf hingewiesen, Anträge ausschließlich über die sichere Plattform der britischen Regierung zu stellen, um Betrug zu vermeiden.






