Apothekerkammer Nordrhein muss Rücklagen abbauen und Beiträge zurückzahlen
Micha SeipApothekerkammer Nordrhein muss Rücklagen abbauen und Beiträge zurückzahlen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) unzulässig Vermögen angehäuft hat. Die Kammer muss nun ihre Rücklagen abbauen und einen Teil der Mitgliedsbeiträge an ihre Mitglieder zurückerstatten.
Die AKNR hat bereits damit begonnen, ihre Reserven schrittweise zu verringern. Gleichzeitig werden in vier Klagen die Beitragsbescheide für die Jahre 2021 bis 2024 angefochten, nachdem die Kammer im November 2020 die Obergrenze für die Beiträge aufgehoben hatte. Zudem sind 90 Klagen gegen die Beitragsbescheide für 2025 eingereicht worden; weitere rechtliche Schritte werden in diesem Jahr erwartet.
Die AKNR argumentiert, dass die rechtlichen Präzedenzfälle für Industrie- und Handelskammern nicht auf die Heilberufskammern übertragbar seien. Rechtsanwalt Dr. Stefan Kobes von der Kanzlei Luther verteidigte auf der Mitgliederversammlung in Neuss die Position der Kammer. Er warnte, dass die anhängigen Klagen die gesetzlich verankerte Finanz- und Organisationsautonomie aller Kammern gefährden könnten.
Als Reaktion darauf plant die AKNR, eine detaillierte Haushaltsaufstellung vorzulegen, um den Vorwürfen der Kläger entgegenzutreten. Zudem hat die Kammer Berufung gegen das Düsseldorfer Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.
Das Gericht urteilte, dass die AKNR ihre Rücklagen reduzieren und überhöhte Beiträge zurückzahlen muss. Die anhaltenden Rechtsstreitigkeiten könnten die finanzielle und operative Unabhängigkeit der Berufskammern prägen. Das Ergebnis des Berufungsverfahrens wird die weiteren Schritte der AKNR bestimmen.
