05 June 2026, 15:33

Antisemitische Beleidigungen und Gewalt erschüttern Kölner Kreisliga-Fußballspiel

Sportverband bearbeitet Antisemitismus-Vorwürfe

Sportverband bearbeitet Antisemitismus-Vorwürfe - Antisemitische Beleidigungen und Gewalt erschüttern Kölner Kreisliga-Fußballspiel

Ein Fußballspiel in der Kölner Kreisliga D1 hat zu schweren Vorwürfen wegen antisemitischer Beleidigungen und körperlicher Gewalt geführt. Der Fußballverband Mittelrhein hat nun eine Verhandlung vor dem Sportgericht anberaumt, um den Vorfall zu untersuchen, der sich während der Partie zwischen TuS Makkabi Köln und TFG 78 Nippes II am 14. September ereignet hat.

TuS Makkabi Köln sicherte sich einen 7:2-Sieg gegen TFG Nippes II. Doch nach dem Abpfiff gab es Berichte über körperliche Angriffe auf Spieler. Zwei Akteure von Makkabi sollen von einem Gegner angespuckt worden sein, andere wurden demnach während und nach dem Spiel verbal angegriffen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Vorwürfe richten sich gegen sechs Personen, denen sowohl antisemitische Beschimpfungen als auch eine tätliche Attacke vorgeworfen werden. TFG Nippes II wies die Anschuldigungen zunächst zurück, erklärte später jedoch, den Vorfall intern mit den Beteiligten aufarbeiten zu wollen. Unterdessen wurde bei der Staatsanwaltschaft Köln unter dem Aktenzeichen 121 Js 1993/25 Anzeige wegen Beleidigung und Körperverletzung erstattet.

Die Sportgerichtsverhandlung ist für den 10. Oktober in der Sportschule Hennef angesetzt. Die Ermittler arbeiten weiterhin an der Rekonstruktion der Ereignisse, während die Untersuchungen noch laufen. Das Ergebnis der Anhörung wird entscheiden, ob disziplinarische Maßnahmen gegen die Beschuldigten ergriffen werden. Da der Fall auch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde, könnten rechtliche Konsequenzen folgen. Beide Vereine warten nun auf die weiteren Entwicklungen, während die Ermittlungen fortgesetzt werden.

Quelle