70.000 Euro unangemeldet: Zwei Niederländer an deutscher Grenze gestoppt
Micha Seip70.000 Euro unangemeldet: Zwei Niederländer an deutscher Grenze gestoppt
Zwei arbeitslose niederländische Staatsbürger wurden am 21. April 2025 an einer deutschen Grenzkontrolle angehalten. Sie versuchten, 70.000 Euro in bar von Deutschland in den Irak zu bringen, ohne den Betrag zu deklarieren. Die Beamten beschlagnahmten daraufhin die gesamte Summe.
Die beiden Reisenden, 35 und 36 Jahre alt, wurden bei einer routinemäßigen Sicherheitskontrolle durch die Bundespolizei gestoppt und anschließend an den Zoll zur Bargeldkontrolle überwiesen. Der 36-Jährige trug 50.000 Euro in einer Umhängetasche bei sich, während der 35-Jährige 20.000 Euro in einer weiteren Tasche mitführte.
Beide Männer gaben an, das Geld gehöre dem 35-Jährigen. Allerdings konnten sie weder eine plausible Erklärung für die Herkunft des Betrags liefern noch begründen, warum die Summe auf sie aufgeteilt war. Daraufhin leitete der Zoll ein Verwaltungsverfahren wegen unterlassener Deklaration sowie wegen des Verdachts auf Geldwäsche ein.
Nach deutschem Recht müssen Reisende, die mit 10.000 Euro oder mehr Bargeld ein- oder ausreisen, den Betrag angeben. Diese Regelung ist Teil der EU-weiten Bemühungen, illegale Geldbewegungen im Zusammenhang mit Straftaten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Zwar besteht eine Meldepflicht, jedoch gibt es keine Obergrenze für die mitgeführte Bargeldmenge.
Die 70.000 Euro wurden eingezogen, und den Männern drohen nun mögliche rechtliche Konsequenzen. Der Fall unterstreicht die Durchsetzung der Bargeldmeldevorschriften, die darauf abzielen, illegale Finanzströme über Grenzen hinweg einzudämmen. Diese Maßnahmen ergänzen die EU-Regelungen für Reisen aus Drittstaaten.
