20 March 2026, 22:23

3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht

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3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht

In Köln müssen sich derzeit eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an einem Betrugsfall in Höhe von 3,6 Millionen Euro vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, deutsche Krankenkassen über einen Zeitraum von zwei Jahren mit Abrechnungen für überflüssige und teure Wundversorgungsprodukte betrogen zu haben. Beide Angeklagten bestreiten die Vorwürfe; der Apotheker gibt an, von den betrügerischen Machenschaften nichts gewusst zu haben.

Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 soll das Pflegedienstunternehmen der Krankenschwester gefälschte Rezepte für das SymbioInfekt TheraKit beschafft haben – ein hochpreisiges Wundauflagen-Set, das pro Packung etwa 3.400 Euro kostet. Obwohl gesetzliche Krankenkassen solche Produkte in der Regel nicht erstatten, da sie nicht im Erstattungskatalog aufgeführt sind, rechnete die Firma der Krankenschwester die Kosten bei den Versicherern ab. Der Apotheker soll laut Anklage den Großhandelspreis der Sets kassiert, der Krankenschwester jedoch eine Provision von 10 Prozent zurückerstattet haben.

Der Apotheker sagte aus, er habe keine Kenntnis vom Betrug gehabt und sich auf Zusicherungen verlassen, dass die Produkte kosteneffizient seien. Zudem argumentierte er, dass Pflegekräfte nicht berechtigt seien, direkt mit den Krankenkassen abzurechnen – was seiner Ansicht nach seine eigene Rolle im Verfahren rechtfertige. Die Staatsanwaltschaft hingegen geht davon aus, dass beide Angeklagten in mindestens 30 Fällen gewerbsmäßigen Betrugs mit gemeinschaftlichem Vorsatz handelten.

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Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker die vollen 3,6 Millionen Euro zurückzahlen, wobei bereits rund 900.000 Euro erstattet wurden. Ein gerichtlicher Beschluss würde ihn verpflichten, die restliche Summe in monatlichen Raten von 10.000 Euro zu begleichen. Die Rückforderung von Geldern vom Geschäftspartner der Krankenschwester gilt hingegen als unwahrscheinlich, da das beteiligte Unternehmen inzwischen Insolvenz angemeldet hat.

Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob die Krankenschwester und der Apotheker wissentlich an einem System zur Abzockerei der Krankenkassen mitgewirkt haben. Das SymbioInfekt TheraKit gilt zwar als Medizinprodukt, wird von den gesetzlichen Kassen jedoch nicht erstattet, was immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Das Urteil wird zeigen, ob die Angeklagten die volle Summe zurückzahlen und mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

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